Genderwörterbuch: Lehrling

Sie möchten das Wort »Lehrling« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, Anmerkungen zum Wort, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.

Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):

SingularPlural
NomLehrlingLehrlinge
GenLehrlingsLehrlinge
DatLehrlingLehrlingen
AkkLehrlingLehrlinge
keine weitere Form nötig (genderkonform)

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:

Partizipialform:
nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich

Ausweichmöglichkeiten:

Ersatzformen (nicht für Rechtstexte):
Auszubildende (amtlich); Azubi (ugs.)

Umschreibungen (nicht für Rechtstexte):
in der Ausbildung befindliche Person

Anmerkung:

Lehrling ist keine amtliche Bezeichnung; diese ist genderneutral (der oder die) Auszubildende. Einem Nutzerhinweis zufolge ist der Ausdruck »im Berufsbildungsgesetz seit 1971 verboten«.

Beispielsätze:

Besser nicht: Ute und Paul sind Bäckerlehrlinge.

Besser so: Ute und Paul sind Auszubildene im Bäckerhandwerk.

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Diskussion


Klaus Marwede: Der Begriff Lehrling ist im Berufsbildungsgesetz bereits seit 1971 verboten !! (02.06.2021 21:54)

Torsten Siever: Danke für den Hinweis. Der Eintrag ist entsprechend kommentiert: https://www.genderator.app/wb/lehrling/. (03.06.2021 07:59)
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N. N.: "Im Gesetz verboten" – Was soll das sein? Ein Gesetz ist ein Gesetz, und das benutzt die Wörter, die es benutzt. Oder ist gemeint: Alle im Bereich "duale Berufsausbildung" Tätigen dürfen das Wort nicht mehr benutzen? Lässt sich nicht durchsetzen. Im BBiG kommt das Wort Lehrling nicht vor, also kann man da auch nicht von einem Verbot sprechen. Viel wichtiger ist die alltägliche Sprachpraxis, da kommen die alten Wörter 'Lehrling', 'Lehrherr', 'Lehre' und die Wortverbindungen 'bei jemandem in die Lehre gehen' / 'eine Lehre zum / zur ... machen' weiter vor. Das ganze Bürokratendeutsch aus den Gesetzestexten & Co ist im Alltag irrelevant. Der 'Auszubildende' wurde längst zum 'Azubi', weil solche Kunstformen zu sperrig sind. Zum 'Azubi' gibt es aber keine weibliche Form, wenn ich sage: Sie ist Azubi bei VW, ist dann 'Azubi' zu verstehen als '(eine) Azubi'? Hört sich für mich irgendwie falsch an, bei regelmäßig Gendernden hat sich das sog. 'Sprachgefühl' da vermutlich bereits umgestellt und 'eine Azubi' wäre okay. Auch hier hat das Alltagsdeutsch einen Ersatz mit dem scherzhaften '(eine) Azubine' geschaffen, das würde aber in dem VW-Satz nicht eingesetzt. Würde der Werkstatt-Chef sagen dürfen: "Die Lena Krause ist ab Montag unser neuer Azubi"? Ich denke wohl, für Gender-Überzeugte natürlich nicht akzeptabel. (06.01.2024 12:41)

N. N.: Übrigens und interessanterweise gibt es im BBiG den Begriff "Ausbildender", schon seit langer Zeit vor der Propagierung des Genderns. Er bedeutet soviel wie 'das ausbildende Unternehmen', rechtlich meist eine Gesellschaft, oder 'die ausbildende Person', nicht zu verwechseln mit dem 'Ausbilder' und der 'Ausbilderin'. Während man sich unter letzteren etwas vorstellen kann, nämlich einen Person aus Fleisch und Blut, die Lehrlinge betrieblich ausbildet, ist das Konzept 'Ausbildender' dem Normalsterblichen schon schwerer zu vermitteln, denn es ist eine Abstraktion. Die sprachliche Verkomplizierung (man brauchte halt ein Wort, in vielen Vertragstexten werden heutzutage ja auch erst einmal die Wörter für die Vertragsbeteiligten definiert, damit man weiß, wovon die Rede ist – u.a. dies macht diese Texte jedoch schwer verständlich) entspricht hier der begrifflichen (rechtlichen) Kompliziertheit. Im Umkehrschluss sind alle Versuche, der angeblichen sprachlichen Diskriminierung sexueller und sexualorientierter Benachteiligter durch einen kompliziert zu bedienenden Ableitungsapparat (damit meine ich Erweiterungen wie -ende, – * innen, *Innen und wie sie alle heißen oder sowas wie 'in der Ausbildung befindliche Person' – im Ernst?) abzuhelfen, eben genau dies: kompliziert zu händeln, bürokratisch, sperrig, ohne eigentlichen Zusatznutzen außer der Selbstinszenierung der Nutzer, ein sprachliches Luxusprodukt für Leute, die Zeit und Muße und die sprachliche Beweglichkeit haben, sich in ihrer alltäglichen Sprachproduktion die entsprechenden Regeln anzutrainieren. Das trifft auf die Mehrheit der Sprachgemeinschaft nicht zu. (06.01.2024 12:52)
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N. N.: Und ich dachte schon, es wird nicht schlimmer als 2023; tja, so kann man sich irren....... (06.01.2024 16:21)
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N. N.: Vorschlag: Statt „Azubi“ oder „Azubine“ kann man geschlechtsneutral ganz einfach „Person in Ausbildung“ sagen. Gendern ist einfacher als Sie denken… (07.01.2024 12:47)
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N. N.: Vorschlag: einfach das sinnfreie und überflüssige gendern lassen! Normal zu schreiben/reden ist einfacher als Sie denken ;-) (07.01.2024 18:35)
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N. N.: Es müssen aber alle Geschlechter angesprochen werden, das ist „normal“ in 2024. Also wird der “Ausbilder” zur “ausbildenden Person” und die Azubis (m/w/d) zu „Personen in Ausbildung“. (07.01.2024 21:08)
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N. N.: Müssen?? Wer sagt das? Ein paar Gerechtigkeitsfanatiker, die sich einem selbst auferlegten Zwang kritikfrei unterworfen haben und die deutliche Mehrheit der Menschen geradezu terrorisiert?? Bis heute hat sich kein normaler Mensch durch das generische Maskulinum diskriminiert gefühlt. Wer sich bockig zeigt, nur weil nicht beide Geschlechter angesprochen wurden, hat andere Probleme. (08.01.2024 07:03)
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N. N.: Sie reden von „zwei“ Geschlechtern, das lässt erkennen, dass Sie keinerlei Kompetenz in genderfreier Sprache aufweisen: Es geht nicht um männlich und weiblich im biologischen Sinne, sondern um die Inklusion „aller“ geschlechtlicher Varianten im Sinne des englischen Wortes „gender” vs. “sex”. Letzteres ist das rein biologische Geschlecht im Gegensatz zum sozialen Geschlecht. (08.01.2024 19:17)
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N. N.: Nun, offensichtlich haben Sie sich ebenfalls ideologisch verrannt; aber ist ok, da letztlich Ihre Entscheidung. Tatsache ist, dass es lediglich 2 Geschlechter gibt. Es mag durchaus einige wenige Menschen geben, deren Selbstwahrnehmung dem widerspricht; das ändert allerdings nichts an den Fakten. Selbst diese Menschen waren und sind immer mitgemeint. Da braucht es keine selbsternannten Kreuzritter zur Wahrung derjenigen, die sich selbst als ausgestoßen erklären. (09.01.2024 07:43)
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N. N.: Übrigens und interessanterweise gibt es im BBiG den Begriff "Ausbildender", schon seit langer Zeit vor der Propagierung des Genderns. Er bedeutet soviel wie 'das ausbildende Unternehmen', rechtlich meist eine Gesellschaft, oder 'die ausbildende Person', nicht zu verwechseln mit dem 'Ausbilder' und der 'Ausbilderin'. Während man sich unter letzteren etwas vorstellen kann, nämlich einen Person aus Fleisch und Blut, die Lehrlinge betrieblich ausbildet, ist das Konzept 'Ausbildender' dem Normalsterblichen schon schwerer zu vermitteln, denn es ist eine Abstraktion. Die sprachliche Verkomplizierung (man brauchte halt ein Wort, in vielen Vertragstexten werden heutzutage ja auch erst einmal die Wörter für die Vertragsbeteiligten definiert, damit man weiß, wovon die Rede ist – u.a. dies macht diese Texte jedoch schwer verständlich) entspricht hier der begrifflichen (rechtlichen) Kompliziertheit. Im Umkehrschluss sind alle Versuche, der angeblichen sprachlichen Diskriminierung sexueller und sexualorientierter Benachteiligter durch einen kompliziert zu bedienenden Ableitungsapparat (damit meine ich Erweiterungen wie -ende, – * innen, *Innen und wie sie alle heißen oder sowas wie 'in der Ausbildung befindliche Person' – im Ernst?) abzuhelfen, eben genau dies: kompliziert zu händeln, bürokratisch, sperrig, ohne eigentlichen Zusatznutzen außer der Selbstinszenierung der Nutzer, ein sprachliches Luxusprodukt für Leute, die Zeit und Muße und die sprachliche Beweglichkeit haben, sich in ihrer alltäglichen Sprachproduktion die entsprechenden Regeln anzutrainieren. Das trifft auf die Mehrheit der Sprachgemeinschaft nicht zu. (06.01.2024 12:52)
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