Was unsere Zeichen und Auszeichnungen bedeuten

Ein Eintrag im Genderwörterbuch enthält typischerweise eine Tabelle (Paradigma) mit allen maskulinen und femininen Wortformen. Danach folgt eine Übersicht über gängige Schreibweisen für eine geschlechtergerechte Sprache, die nur in einem Fall stets durchgängig realisierbar ist: bei der Beidnennung (der Lehrer bzw. die Lehrerin). Problematisch sind vor allem die Kurzformen (nichtbinäre Formen) und hier bestimmte Fälle (Kasus): Genitiv Singular und Dativ Plural. Sind Wortformen nicht realisierbar, sind sie von uns mit einem Stern versehen (für ungrammatisch) und rot ausgezeichnet.

So ist z. B. der Genitiv Singular weder mit *der/des Lehrers*in noch mit *der/des Lehrer*in korrekt realisierbar. Ungrammatisch ist diese Form, da die maskuline Endung -s ist, die feminine Form jedoch keine aufweist (nur das weibliche Ableitungsmittel -in). Die nichtbinären Formen sind daher weniger geeignet, eine geschlechtergerechte Sprache einzuführen als Beidnennungen oder die Klammerschreibung; bei letzterer ist allerdings auch nicht *der/des Lehrer(in)s möglich. Beim Dativ Plural hingegen ist die Klammerschreibung möglich, die Kurzformen sind es allerdings nicht: *den Lehrer*innen, aber den Lehrer(inne)n. Hier liegt der Vorteil in der Klammerschreibung (den Lehrer(inne)n), die im Regelfall weniger ungrammatische Formen aufweist. Unproblematisch sind die Kurzformen beim Nominativ und Akkusativ sowohl im Singular (der/die Lehrer*in, den/die Lehrer*in) als auch im Plural (die Lehrer*innen). Bei Personenbezeichnungen, bei der unterschiedlich umgelautet wird, sind sämtliche Formen nicht realisierbar (*der/die ArztIn bzw. *ÄrztIn).

Am Ende eines Eintrags findet sich jeweils (wo sinnvoll) eine Tabelle, die die Realisierungsmöglichkeiten der Formen gegenüberstellt. Darin zeigt sich transparent, welches sinnvollere Formen sind und – da sie ungrammatisch sind – weniger sinnvollere Formen sind.

Gelb markiert sind schließlich solche Formen geschlechtergerechter Sprache, die nicht der amtlichen Schreibung entsprechen. Es bleibt jeder Person überlassen, diese Formen anzuwenden, doch hat der Rat für deutsche Rechtschreibung deutliche Worte gesprochen: Sie seien nicht nur nicht zulässig, sondern würden Studierenden an Hochschulen und Universitäten in Haus- und Abschlusssarbeiten aufgezwungen, was der Freiheit in der Wissenschaft widerspreche (zur Meldung).