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N. N. zum Suchwort »lehrling«: Übrigens und interessanterweise gibt es im BBiG den Begriff "Ausbildender", schon seit langer Zeit vor der Propagierung des Genderns. Er bedeutet soviel wie 'das ausbildende Unternehmen', rechtlich meist eine Gesellschaft, oder 'die ausbildende Person', nicht zu verwechseln mit dem 'Ausbilder' und der 'Ausbilderin'. Während man sich unter letzteren etwas vorstellen kann, nämlich einen Person aus Fleisch und Blut, die Lehrlinge betrieblich ausbildet, ist das Konzept 'Ausbildender' dem Normalsterblichen schon schwerer zu vermitteln, denn es ist eine Abstraktion. Die sprachliche Verkomplizierung (man brauchte halt ein Wort, in vielen Vertragstexten werden heutzutage ja auch erst einmal die Wörter für die Vertragsbeteiligten definiert, damit man weiß, wovon die Rede ist – u.a. dies macht diese Texte jedoch schwer verständlich) entspricht hier der begrifflichen (rechtlichen) Kompliziertheit. Im Umkehrschluss sind alle Versuche, der angeblichen sprachlichen Diskriminierung sexueller und sexualorientierter Benachteiligter durch einen kompliziert zu bedienenden Ableitungsapparat (damit meine ich Erweiterungen wie -ende, – * innen, *Innen und wie sie alle heißen oder sowas wie 'in der Ausbildung befindliche Person' – im Ernst?) abzuhelfen, eben genau dies: kompliziert zu händeln, bürokratisch, sperrig, ohne eigentlichen Zusatznutzen außer der Selbstinszenierung der Nutzer, ein sprachliches Luxusprodukt für Leute, die Zeit und Muße und die sprachliche Beweglichkeit haben, sich in ihrer alltäglichen Sprachproduktion die entsprechenden Regeln anzutrainieren. Das trifft auf die Mehrheit der Sprachgemeinschaft nicht zu. (06.01.2024 12:52)
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