Genderwörterbuch: Miteigentümer / Miteigentümerin

Sie möchten das Wort »Miteigentümer« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, Anmerkungen zum Wort, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.

Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):

SingularPlural
NomMiteigentümerMiteigentümer
GenMiteigentümersMiteigentümer
DatMiteigentümerMiteigentümern
AkkMiteigentümerMiteigentümer
SingularPlural
NomMit­eigentümerinMit­eigentümerinnen
GenMit­eigentümerinMit­eigentümerinnen
DatMit­eigentümerinMit­eigentümerinnen
AkkMit­eigentümerinMit­eigentümerinnen


Informationen zur Wortbildung (vereinfacht):

{Mit} + {Eigentümer}

Geschlecht berücksichtigende (»gendergerechte«) Bezeichnungen:

Paarform:
👤 die Miteigentümerin bzw. der -eigentümer (Nom.), der Miteigentümerin bzw. des -eigentümers (Gen.);
👥 die Miteigentümerinnen und -eigentümer (Nom.), den Miteigentümerinnen und -eigentümern (Dat.)

Schrägstrichschreibung:
👤 der/die Miteigentümer/-in (Nom.), *des/der Miteigentümers/-in (Gen.)
👥 die Miteigentümer/-innen (Nom.), *den Miteigentümern/-innen (Dat.)

Klammerform:
👤 der/die Miteigentümer(in) (Nom.), *des/der Miteigentümers(in) (Gen.)
👥 die Miteigentümer(innen) (Nom.), den Miteigentümer(inne)n (Dat.)

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:

Partizipialform:
nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich

Kurzbezeichnungen (nicht amtlich):

Binnenmajuskel:
👤 der/die MiteigentümerIn (Nom.), *des/der MiteigentümersIn bzw. *MiteigentümerIn (Gen.);
👥 die MiteigentümerInnen (Nom.), *den MiteigentümernInnen bzw. *MiteigentümerInnen (Dat.)

Gendersternchen / Genderstar (nicht binär):
👤 der*die Miteigentümer*in (Nom.), *des*der Miteigentümers*in bzw. *Miteigentümer*in (Gen.);
👥 die Miteigentümer*innen (Nom.), *den Miteigentümern*innen bzw. *Miteigentümer*innen (Dat.)

Genderdoppelpunkt (nicht binär):
👤 der:die Miteigentümer:in (Nom.), *des:der Miteigentümers:in bzw. *Miteigentümer:in (Gen.);
👥 die Miteigentümer:innen (Nom.), *den Miteigentümern:innen bzw. *Miteigentümer:innen (Dat.)

Gendergap (nicht binär):
👤 der_die Miteigentümer_in (Nom.), *des_der Miteigentümers_in bzw. *Miteigentümer_in (Gen.);
👥 die Miteigentümer_innen (Nom.), *den Miteigentümern_innen bzw. *Miteigentümer_innen (Dat.)

Ausweichmöglichkeiten:

Ersatzformen (auf Basis bezogen) (nicht für Rechtstexte):
Inhabende; Besitzende (nicht im juristischen Sinne korrekt)

Umschreibungen (auf Basis bezogen) (nicht für Rechtstexte):
Person mit Eigentumsrechten, Eigentum innehabende Person; Person mit viel Besitz (nicht im juristischen Sinne korrekt)

Anmerkung (auf Basis bezogen):

Juristisch wichtig ist, dass es einen Unterschied zw. Besitz und Eigentum gibt, womit Eigentümer in solchen Kontexten nicht durch die Partizipialform Besitzende ersetzt werden kann (s. Diskussion).

Beispielsätze (auf Basis bezogen):

Besser nicht: Ute ist Immobilienbesitzerin.

Besser so: Ute besitzt viele Immobilien.

Weitere Wörter zu dieser Basis:

Alleineigentümer, Alteigentümer, Fahrzeugeigentümer, Firmeneigentümer, Flächeneigentümer, Gebäudeeigentümer, Grundeigentümer, Grundstückeigentümer, Grundstückseigentümer, Haupteigentümer, Hauseigentümer, Hoteleigentümer, Immobilieneigentümer, Landeigentümer, Liegenschaftseigentümer, Mehrheitseigentümer, Privateigentümer, Schiffseigentümer, Stockwerkeigentümer, Voreigentümer, Waldeigentümer, Wohneigentümer, Wohnungseigentümer

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Statistische Angaben

Abgeschnitten haben die geschlechtergerechten Varianten in Bezug auf ihre Grammatikalität wie folgt (bezogen auf alle Kasus und Numeri):

Reali­sie­rungs­formBeispielReali­sie­rungs­grad
Paarformdie Miteigentümerin bzw. der -eigentümer
Schrägstrich­formder/die Miteigentümer/-in
Klammer­formder/die Miteigentümer(in)
Partizipial­form(keine Form wie der/die Studierende möglich)
Kurzformender*die Miteigentümer*in
 grammatisch falsch oder generisches Femininum (Ärzt*innen), bei Kurzformen von Dritten als korrekt postuliert

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