Genderwörterbuch: Eigentümer / Eigentümerin

Sie möchten das Wort »Eigentümer« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, Anmerkungen zum Wort, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.

Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):

SingularPlural
NomEigentümerEigentümer
GenEigentümersEigentümer
DatEigentümerEigentümern
AkkEigentümerEigentümer
SingularPlural
NomEigentümerinEigentümerinnen
GenEigentümerinEigentümerinnen
DatEigentümerinEigentümerinnen
AkkEigentümerinEigentümerinnen


Geschlecht berücksichtigende (»gendergerechte«) Bezeichnungen:

Paarform:
👤 die Eigentümerin bzw. der Eigentümer (Nom.), der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (Gen.);
👥 die Eigentümerinnen und Eigentümer (Nom.), den Eigentümerinnen und Eigentümern (Dat.)

Schrägstrichschreibung:
👤 der/die Eigentümer/-in (Nom.), *des/der Eigentümers/-in (Gen.)
👥 die Eigentümer/-innen (Nom.), *den Eigentümern/-innen (Dat.)

Klammerform:
👤 der/die Eigentümer(in) (Nom.), *des/der Eigentümers(in) (Gen.)
👥 die Eigentümer(innen) (Nom.), den Eigentümer(inne)n (Dat.)

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:

Partizipialform:
nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich

Kurzbezeichnungen (nicht amtlich):

Binnenmajuskel:
👤 der/die EigentümerIn (Nom.), *des/der EigentümersIn bzw. *EigentümerIn (Gen.);
👥 die EigentümerInnen (Nom.), *den EigentümernInnen bzw. *EigentümerInnen (Dat.)

Gendersternchen / Genderstar (nicht binär):
👤 der*die Eigentümer*in (Nom.), *des*der Eigentümers*in bzw. *Eigentümer*in (Gen.);
👥 die Eigentümer*innen (Nom.), *den Eigentümern*innen bzw. *Eigentümer*innen (Dat.)

Genderdoppelpunkt (nicht binär):
👤 der:die Eigentümer:in (Nom.), *des:der Eigentümers:in bzw. *Eigentümer:in (Gen.);
👥 die Eigentümer:innen (Nom.), *den Eigentümern:innen bzw. *Eigentümer:innen (Dat.)

Gendergap (nicht binär):
👤 der_die Eigentümer_in (Nom.), *des_der Eigentümers_in bzw. *Eigentümer_in (Gen.);
👥 die Eigentümer_innen (Nom.), *den Eigentümern_innen bzw. *Eigentümer_innen (Dat.)

Ausweichmöglichkeiten:

Ersatzformen (nicht für Rechtstexte):
Inhabende; Besitzende (nicht im juristischen Sinne korrekt)

Umschreibungen (nicht für Rechtstexte):
Person mit Eigentumsrechten, Eigentum innehabende Person; Person mit viel Besitz (nicht im juristischen Sinne korrekt)

Anmerkung:

Juristisch wichtig ist, dass es einen Unterschied zw. Besitz und Eigentum gibt, womit Eigentümer in solchen Kontexten nicht durch die Partizipialform Besitzende ersetzt werden kann (s. Diskussion).

Beispielsätze:

Besser nicht: Ute ist Immobilienbesitzerin.

Besser so: Ute besitzt viele Immobilien.

Weitere Wörter zu dieser Basis:

Alleineigentümer, Alteigentümer, Fahrzeugeigentümer, Firmeneigentümer, Flächeneigentümer, Gebäudeeigentümer, Grundeigentümer, Grundstückeigentümer, Grundstückseigentümer, Haupteigentümer, Hauseigentümer, Hoteleigentümer, Immobilieneigentümer, Landeigentümer, Liegenschaftseigentümer, Mehrheitseigentümer, Miteigentümer, Privateigentümer, Schiffseigentümer, Stockwerkeigentümer, Voreigentümer, Waldeigentümer, Wohneigentümer, Wohnungseigentümer

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Statistische Angaben

Abgeschnitten haben die geschlechtergerechten Varianten in Bezug auf ihre Grammatikalität wie folgt (bezogen auf alle Kasus und Numeri):

Reali­sie­rungs­formBeispielReali­sie­rungs­grad
Paarformdie Eigentümerin bzw. der Eigentümer
Schrägstrich­formder/die Eigentümer/-in
Klammer­formder/die Eigentümer(in)
Partizipial­form(keine Form wie der/die Studierende möglich)
Kurzformender*die Eigentümer*in
 grammatisch falsch oder generisches Femininum (Ärzt*innen), bei Kurzformen von Dritten als korrekt postuliert

Diskussion


N. N.: Als alternative zu Eigentümer/in wird hier "Besitzende", oder "Person mit viel Besitz" angeführt. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Beispiel: Person A ist Eigentümer/in eines Hauses, Person B wohnt im Haus, ist damit Besitzer/in aber nicht Eigentümer/in. Person A hat das Haus zwar irgendwann gekauft oder gebaut, Person B darf aber aktuell darüber verfügen. (01.06.2021 10:05)

Torsten Siever: Absolut korrekt, vielen Dank für diese Richtigstellung. Ich habe den Eintrag entsprechend präzisiert. (01.06.2021 15:42)
antworten

N. N.: Alternativer Vorschlag: Person mit Eigentumsrechten. (22.09.2021 15:58)

Torsten Siever: Danke, ist ergänzt. :) (22.09.2021 16:26)
antworten

Torsten Siever: Danke, ist ergänzt. :) (22.09.2021 16:27)
antworten

N. N.: Alternativer Vorschlag: Das Eigentum innehabende Person. Das ist rechtlich soweit ich weis auch korrekt und genderneutral. (22.08.2023 08:01)

Torsten Siever: Vielen Dank. Ist ergänzt. (22.08.2023 11:06)
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