Genderwörterbuch: Inhaber / Inhaberin

Sie möchten das Wort »Inhaber« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.

Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):

SingularPlural
NomInhaberInhaber
GenInhabersInhaber
DatInhaberInhabern
AkkInhaberInhaber
SingularPlural
NomInhaberinInhaberinnen
GenInhaberinInhaberinnen
DatInhaberinInhaberinnen
AkkInhaberinInhaberinnen


Geschlecht berücksichtigende (»gendergerechte«) Bezeichnungen:

Paarform:
👤 die Inhaberin bzw. der Inhaber (Nom.), der Inhaberin bzw. des Inhabers (Gen.);
👥 die Inhaberinnen und Inhaber (Nom.), den Inhaberinnen und Inhabern (Dat.)

Schrägstrichschreibung:
👤 der/die Inhaber/-in (Nom.), *des/der Inhabers/-in (Gen.)
👥 die Inhaber/-innen (Nom.), *den Inhabern/-innen (Dat.)

Klammerform:
👤 der/die Inhaber(in) (Nom.), *des/der Inhabers(in) (Gen.)
👥 die Inhaber(innen) (Nom.), den Inhaber(inne)n (Dat.)

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:

Partizipialform:
👤 der/die Inhabende (Nom.), des/der Inhabenden (Gen.), den/die Inhabende(n) (Akk.);
👥 Inhabende (Nom., stark), die Inhabenden (Nom., schwach), den Inhabenden (Dat.)

Kurzbezeichnungen (nicht amtlich):

Binnenmajuskel:
👤 der/die InhaberIn (Nom.), *des/der InhabersIn bzw. *InhaberIn (Gen.);
👥 die InhaberInnen (Nom.), *den InhabernInnen bzw. *InhaberInnen (Dat.)

Gendersternchen / Genderstar (nicht binär):
👤 der*die Inhaber*in (Nom.), *des*der Inhabers*in bzw. *Inhaber*in (Gen.);
👥 die Inhaber*innen (Nom.), *den Inhabern*innen bzw. *Inhaber*innen (Dat.)

Genderdoppelpunkt (nicht binär):
👤 der:die Inhaber:in (Nom.), *des:der Inhabers:in bzw. *Inhaber:in (Gen.);
👥 die Inhaber:innen (Nom.), *den Inhabern:innen bzw. *Inhaber:innen (Dat.)

Gendergap (nicht binär):
👤 der_die Inhaber_in (Nom.), *des_der Inhabers_in bzw. *Inhaber_in (Gen.);
👥 die Inhaber_innen (Nom.), *den Inhabern_innen bzw. *Inhaber_innen (Dat.)

Ausweichmöglichkeiten:

Ersatzformen (nicht für Rechtstexte):
Inhabende,

Umschreibungen (nicht für Rechtstexte):
Person, die etwas innehat; die innehabende Person

Beispielsätze:

Besser nicht: Die neuen Inhaber haben das Restaurant runtergewirtschaftet.

Besser so: Die neue Geschäftsführung hat das Restaurant runtergewirtschaftet.

Weitere Wörter zu dieser Basis:

Aktieninhaber, A-Lizenz-Inhaber, Alleininhaber, Amtsinhaber, Anschlussinhaber, Anspruchsinhaber, Betriebsinhaber, Dauerkarteninhaber, Firmeninhaber, Geschäftsinhaber, Hauptkarteninhaber, Karteninhaber, Kontoinhaber, Ladeninhaber, Lehrstuhlinhaber, Lizenzinhaber, Machtinhaber, Markeninhaber, Mitinhaber, Patentinhaber, Rechteinhaber, Revierinhaber, Stelleninhaber, Ticketinhaber, Wohnungsinhaber

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Statistische Angaben

Abgeschnitten haben die geschlechtergerechten Varianten in Bezug auf ihre Grammatikalität wie folgt (bezogen auf alle Kasus und Numeri):

Reali­sie­rungs­formBeispielReali­sie­rungs­grad
Paarformdie Inhaberin bzw. der Inhaber
Schrägstrich­formder/die Inhaber/-in
Klammer­formder/die Inhaber(in)
Partizipial­formder/die Inhabende
Kurzformender*die Inhaber*in
 grammatisch falsch oder generisches Femininum (Ärzt*innen), bei Kurzformen von Dritten als korrekt postuliert

Diskussion


N. N.: "Inhabende" wäre das nominalisierte Partizip von "inhaben", einem Verb, das es nicht gibt. Müsste das nominalisierte Partizip dann nicht "Innehabende" heißen, eben abgeleitet von "innerhaben"? Gibt es akzeptierte Parallelbeispiele für solche Bildungen, d. h. solche, bei denen der Verbstamm verändert wird? (24.05.2022 19:09)

Torsten Siever: Ich sehe es so, dass es etwas dazwischen ist: Die Verbbasis ist mit Sicherheit innehaben, da haben Sie Recht. Allerdings lässt sich Innehaber kaum aussprechen und inne zu in verkürzen (eine Silbe weniger), zumal inne zu in gehört: inne ist eine verstärkte Form von in (althochdt. inna, danach inne). Inhaber selbst geht übrigens genauso auf innehaben zurück; hier müssten Sie also folgerichtig Innehaber verwenden. (25.05.2022 11:09)
antworten

Torsten Siever: Zu Ihrer letzten Frage noch eine Ergänzung: Die stärksten Abweichungen gibt es beim Verb sein; hier ist der Stamm gänzlich abweichend (bin, ist, sind etc.) – auch wenn das linguistisch etwas anderes ist als bei innehaben; vgl. auch bei Adjekjtiven die unregelmäßige Komparation: gut – besser – best[en]. (25.05.2022 11:19)
antworten

N. N.: Danke für den Hinweis, dass die gebräuchlichen Verbformen zum Teil auf verschiedene "Wurzelverben" zurückgehen, also z. B. "bin", "bist" usw. auf eines von diesen "Wurzelverben" und "wäre, "gewesen" usw. auf ein anderes (als Übersicht für das Verb "sein" z. B. hier: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/mediae/verben.pdf, rechte Spalte). Meine Frage bezog sich aber auf die Lautveränderung im Verbstamm und war gemeint als: Gibt es für die _Genderpraxis_ schon (existierende) Beispiele, bei denen bei Bildung der gegenderten Form der Verbstamm (d. h. ein und derselbe V.) _lautlich_ verändert wurde, also gibt _in diesem Sinne_ Präzedenzfälle für die Bildung "Innehabende"? (26.05.2022 14:27)
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Torsten Siever: Das sein-Beispiel hatte wie geschrieben mit innehaben nichts zu tun, ich wollte nur die mögliche Stärke von Veränderungen aufzeigen. Jetzt verstehe ich Ihre Frage aber, denke ich. Andere Fälle sind mir sponan nicht bekannt und interessanterweise werden andere Verben mit dem Erstbestandteil inne- auch nicht verkürzt (*Inhaltende, Inhaltende, inwohnende). Allerdings ist lt. Pfeifer et al. (1993) neben innehaben bereits im Frühnhd. auch inhaben belegt. D.h. Ihre Vermutung, dass es sich um eine Änderung des Verbstamms handelt, trifft nicht unbedingt zu. Wahrscheinlich ist, dass Inhaber von inhaben abgeleitet ist (was zu prüfen wäre). (27.05.2022 16:09)
antworten

N. N.: Das ist doch interessant, vielen Dank für den sprachgeschichtlichen Hintergrund! (31.05.2022 17:14)
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