Genderwörterbuch: Freiherr / Freiherrin

Sie möchten das Wort »Freiherr« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, Anmerkungen zum Wort, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.

1. Bedeutung: ›eine für etw./über jmd. verantwortliche/herrschende Person‹

Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):

SingularPlural
NomFreiherrFreiherren
GenFreiherrnFreiherren
DatFreiherrnFreiherren
AkkFreiherrenFreiherren
SingularPlural
NomFreiherrinFreiherrinnen
GenFreiherrinFreiherrinnen
DatFreiherrinFreiherrinnen
AkkFreiherrinFreiherrinnen


Informationen zur Wortbildung (vereinfacht):

{Frei} + {Herr}

Geschlecht berücksichtigende (»gendergerechte«) Bezeichnungen:

Paarform:
👤 die Freiherrin bzw. der -herr (Nom.), der Freiherrin bzw. des -herrn (Gen.);
👥 die Freiherrinnen und -herren (Nom.), den Freiherrinnen und -herren (Dat.)

Schrägstrichschreibung:
👤 der/die Freiherr/-in (Nom.), *des/der Freiherrn/-in (Gen.)
👥 *die Freiherren/-innen (Nom.), *den Freiherren/-innen (Dat.)

Klammerform:
👤 der/die Freiherr(in) (Nom.), des/der Freiherr(i)n (Gen.)
👥 die Freiherr(inn)en (Nom.), den Freiherr(inn)en (Dat.)

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:

Partizipialform:
nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich

Kurzbezeichnungen (nicht amtlich):

Binnenmajuskel:
👤 der/die FreiherrIn (Nom.), *des/der FreiherrnIn bzw. *FreiherrIn (Gen.);
👥 *die FreiherrenInnen bzw. *FreiherrInnen (Nom.), *den FreiherrenInnen bzw. *FreiherrInnen (Dat.)

Gendersternchen / Genderstar (nicht binär):
👤 der*die Freiherr*in (Nom.), *des*der Freiherrn*in bzw. *Freiherr*in (Gen.);
👥 *die Freiherren*innen bzw. *Freiherr*innen (Nom.), *den Freiherren*innen bzw. *Freiherr*innen (Dat.)

Genderdoppelpunkt (nicht binär):
👤 der:die Freiherr:in (Nom.), *des:der Freiherrn:in bzw. *Freiherr:in (Gen.);
👥 *die Freiherren:innen bzw. *Freiherr:innen (Nom.), *den Freiherren:innen bzw. *Freiherr:innen (Dat.)

Gendergap (nicht binär):
👤 der_die Freiherr_in (Nom.), *des_der Freiherrn_in bzw. *Freiherr_in (Gen.);
👥 *die Freiherren_innen bzw. *Freiherr_innen (Nom.), *den Freiherren_innen bzw. *Freiherr_innen (Dat.)

Ausweichmöglichkeiten:

Ersatzformen (auf Basis bezogen) (nicht für Rechtstexte):
Inhabende; Herrschende; Besitzende; Chef/Chefin

Umschreibungen (auf Basis bezogen) (nicht für Rechtstexte):
einen Bau errichten lassende Person; in der Burg herrschende Person

Anmerkung (auf Basis bezogen):

Wörter mit einem eindeutig auf ein Geschlecht bezogenen Bestandteilen wie Herr, Mädchen sollten ggf. vermieden werden. Allerdings ist Herrin nicht gleichbedeutend mit Frau

Beispielsätze (auf Basis bezogen):

Besser nicht: Bauherr dieses Projekts ist die Zentralbahn AG.

Besser so: Die Bauauftrag gebende Firma dieses Projekts ist die Zentralbahn AG.

Weitere Wörter zu dieser Basis:

Ahnherr, Bauherr, Burgherr, Dienstherr, Domherr, Feldherr, Grabherr, Gutsherr, Hausherr, Hofherr, Kriegsherr, Landesherr, Ratsherr, Schirmherr, Schlossherr, Schönherr, Schutzherr

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Statistische Angaben

Abgeschnitten haben die geschlechtergerechten Varianten in Bezug auf ihre Grammatikalität wie folgt (bezogen auf alle Kasus und Numeri):

Reali­sie­rungs­formBeispielReali­sie­rungs­grad
Paarformdie Freiherrin bzw. der -herr
Schrägstrich­formder/die Freiherr/-in
Klammer­formder/die Freiherr(in)
Partizipial­form(keine Form wie der/die Studierende möglich)
Kurzformender*die Freiherr*in
 grammatisch falsch oder generisches Femininum (Ärzt*innen), bei Kurzformen von Dritten als korrekt postuliert

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