Ihre Rückmeldung
Sie möchten auf den folgenden Eintrag antworten?
Torsten Siever: Absolut richtig. Für Rechtstexte verbietet sich generell wegen der strikten Definition ein einfacher Austausch. Vgl. etwa die Diskussion/Hinweise zu Hebamme (https://www.genderator.app/wb/hebamme/) und die unterschiedlichen Bezeichnungen von der Agentur für Arbeit und im Hebammengesetz. (20.05.2022 10:46)
antworten
N. N. zum Suchwort »bauherr«: Die Bauherrin und der Bauherr sind natürlich auch Rechtsbegriffe, die beim Bauen nicht einfach vertauscht werden dürfen. Daher ist vermutlich vor allem bei offiziellem Charakter des Textes die Bezeichnung "die Bauherrin oder der Bauherr" beizubehalten, um diese von den "Entwurfsverfassenden", den "Unternehmen" und den "Bauleitenden" zu unterscheiden. (20.05.2022 10:40)
antworten
Torsten Siever: Absolut richtig. Für Rechtstexte verbietet sich generell wegen der strikten Definition ein einfacher Austausch. Vgl. etwa die Diskussion/Hinweise zu Hebamme (https://www.genderator.app/wb/hebamme/) und die unterschiedlichen Bezeichnungen von der Agentur für Arbeit und im Hebammengesetz. (20.05.2022 10:46)
antworten
ein Service von