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N. N.: Es gibt nur zwei Geschlechter! (16.01.2026 10:43)
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N. N.: Lieber N.N,
so sehr ich Ihnen auch zustimme:
Mit Fakten kommen Sie gegen Ideologen mit histrionischer Persönlichkeitsstörung / Gottkomplex nicht an. (27.01.2026 12:28)
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N. N.: Es gibt ganz viele verschiedene Geschlechter, denn es geht ja nicht nur um das biologische Geschlecht. Denken Sie z.B. an „Two Spirit Gender“ oder „Butch“ oder viertes Geschlecht… (31.01.2026 01:22)
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N. N.: Eigene Meinung:
In der Schule würde ich mich darüber hinwegsetzen und es einsetzen. In der Ausbildung und im Studium ist es Sinnvoll auf den Konsenz zu achten.
An meiner Ausbildungsstelle ist es offiziell untersagt, defacto wird sich allerdings auch von höheren Positionen nicht daran gehalten. (17.12.2024 16:31)
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Torsten Siever: Wenn Sie sich an die gültige Rechtschreibung halten möchten, dann nicht – der Rechtschreibrat hat solche Zeichen nicht zugelassen. Als Argument können Sie anführen, dass Sie sprachlich alle Menschen sichtbar machen bzw. adressieren möchten. Allerdings ist das normseitig kein zulässiges, Ihr Lehrer kann Ihnen dies als Fehler anrechnen. Was zulässig ist: »Anwalt bzw. Anwältin« schreiben oder »Anwalt (m/w/d)«. Die Frage ist, ob Ihnen die Adressierung nichtbinärer Anwälte so wichtig ist, dass Sie letztere Form verwenden möchten – dies ist nur in Stellenanzeigen üblich. Leider wird durch Gendern das Geschlecht ausgedrückt, dabei spielt dies in fast keinem Fall eine Rolle. (16.12.2024 12:58)
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N. N. zum Suchwort »anwalt«: Darf ich "Anwält*in" bei einer Präsentation oder einem Aufsatz in der Schule benutzen? Und wenn ja, was kann ich für Argumente bringen, wenn mein Lehrer sagt, das sei ungrammatikalisch? (14.12.2024 15:00)
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Torsten Siever: Wenn Sie sich an die gültige Rechtschreibung halten möchten, dann nicht – der Rechtschreibrat hat solche Zeichen nicht zugelassen. Als Argument können Sie anführen, dass Sie sprachlich alle Menschen sichtbar machen bzw. adressieren möchten. Allerdings ist das normseitig kein zulässiges, Ihr Lehrer kann Ihnen dies als Fehler anrechnen. Was zulässig ist: »Anwalt bzw. Anwältin« schreiben oder »Anwalt (m/w/d)«. Die Frage ist, ob Ihnen die Adressierung nichtbinärer Anwälte so wichtig ist, dass Sie letztere Form verwenden möchten – dies ist nur in Stellenanzeigen üblich. Leider wird durch Gendern das Geschlecht ausgedrückt, dabei spielt dies in fast keinem Fall eine Rolle. (16.12.2024 12:58)
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N. N.: Eigene Meinung:
In der Schule würde ich mich darüber hinwegsetzen und es einsetzen. In der Ausbildung und im Studium ist es Sinnvoll auf den Konsenz zu achten.
An meiner Ausbildungsstelle ist es offiziell untersagt, defacto wird sich allerdings auch von höheren Positionen nicht daran gehalten. (17.12.2024 16:31)
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N. N.: Es gibt nur zwei Geschlechter! (16.01.2026 10:43)
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N. N.: Lieber N.N,
so sehr ich Ihnen auch zustimme:
Mit Fakten kommen Sie gegen Ideologen mit histrionischer Persönlichkeitsstörung / Gottkomplex nicht an. (27.01.2026 12:28)
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N. N.: Es gibt ganz viele verschiedene Geschlechter, denn es geht ja nicht nur um das biologische Geschlecht. Denken Sie z.B. an „Two Spirit Gender“ oder „Butch“ oder viertes Geschlecht… (31.01.2026 01:22)
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