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Torsten Siever: Wenn Sie sich an die gültige Rechtschreibung halten möchten, dann nicht – der Rechtschreibrat hat solche Zeichen nicht zugelassen. Als Argument können Sie anführen, dass Sie sprachlich alle Menschen sichtbar machen bzw. adressieren möchten. Allerdings ist das normseitig kein zulässiges, Ihr Lehrer kann Ihnen dies als Fehler anrechnen. Was zulässig ist: »Anwalt bzw. Anwältin« schreiben oder »Anwalt (m/w/d)«. Die Frage ist, ob Ihnen die Adressierung nichtbinärer Anwälte so wichtig ist, dass Sie letztere Form verwenden möchten – dies ist nur in Stellenanzeigen üblich. Leider wird durch Gendern das Geschlecht ausgedrückt, dabei spielt dies in fast keinem Fall eine Rolle. (16.12.2024 12:58)
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