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Torsten Siever: Die Aussage, E-Menschen seien schon Elektriker:innen, ist grob falsch. E-Mensch ist beim DWDS-Korpus nur einmal belegt: https://www.dwds.de/r/?corpus=dtaxl&;q=E-Mensch – und das im Jahr 1850!; dabei dürfte es sich kaum um einen Elektriker gehandelt haben. Ferner wäre selbst das kein Ausschlusskriterium: Es gibt etwa das U-Eisen, die U-Untersuchung und das U-Boot – nichts davon hat etwas miteinander zu tun. Und zum Dritten: Erzieher ist eine Berufsbezeichnung, als Erziehungsmensch kann sich jede/r bezeichnen! In der Stellenanzeige wird sicherlich kein Erziehungsmensch gesucht … (16.04.2024 14:33)
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N. N.: Man hat also im Jahr 1850 schon gegendert und zwar geschlechtsneutral mit -mensch als Anhang. Warum sollten die E-Menschen des 19. Jahrhunderts denn keine Elektriker gewesen sein? "Erziehungsmensch mit pädagogischem Hochschulabschluss" wird in Stellenanzeigen gesucht. (16.04.2024 23:48)
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Torsten Siever: Sie sollten lesen, was da steht: EIN Beleg in 230 Jahren, bei dem es letztlich egal ist, ob damit ein Elektriker oder Ergotherapeut gemeint ist. Und für »Erziehungsmensch mit pädagogischem Hochschulabschluss« gibt es null Treffer, weil Sie ein Wort (zumindest juristisch) nicht beliebig durch ein anderes austauschen können. Empfohlene Lektüre: Peter Bichsel, »Ein Tisch ist ein Tisch«! (17.04.2024 07:47)
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N. N.: Erziehungsmenschen wäre die denkbar einfachste Pluralform in diesem Falle. Bitte nicht abkürzen mit E-Menschen, denn das sind schon Elektriker:innen. (16.04.2024 13:49)
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Torsten Siever: Das kommt auf die Sichtweise an, und hier bezogen auf Stellenanzeigen: 1. ist etabliert, 2. möglich, aber m. E. unnötig lang, 3. aktuell ausgeschlossen (da gänzlich unüblich und daher für viele nicht verständlich). Neue Formen wie 3. müssten erst einmal einen kritischen Gebrauch in informeller Sprache haben, um in formeller angewendet werden zu können, gesetzlich vorgeschrieben sein (was sehr unwahrscheinlich ist) oder Empfehlung des RfR sein (der allerdings gebrauchsbasiert arbeitet). Nebenbei wäre vermutlich das schon im Dt. gebräuchliche Plural-s sinnvoller als das -i. (16.04.2024 08:17)
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N. N. zum Suchwort »erzieher«: Was ist von folgenden geschlechtsneutralen Pluralformen zu halten? - Erzieher (m/w/d) - Erzieher (gleich welchen Geschlechts) - Erzieheri - Educatori Das Plural-i ist vom Italienischen inspiriert. (15.04.2024 22:47)
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Torsten Siever: Das kommt auf die Sichtweise an, und hier bezogen auf Stellenanzeigen: 1. ist etabliert, 2. möglich, aber m. E. unnötig lang, 3. aktuell ausgeschlossen (da gänzlich unüblich und daher für viele nicht verständlich). Neue Formen wie 3. müssten erst einmal einen kritischen Gebrauch in informeller Sprache haben, um in formeller angewendet werden zu können, gesetzlich vorgeschrieben sein (was sehr unwahrscheinlich ist) oder Empfehlung des RfR sein (der allerdings gebrauchsbasiert arbeitet). Nebenbei wäre vermutlich das schon im Dt. gebräuchliche Plural-s sinnvoller als das -i. (16.04.2024 08:17)
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N. N.: Erziehungsmenschen wäre die denkbar einfachste Pluralform in diesem Falle. Bitte nicht abkürzen mit E-Menschen, denn das sind schon Elektriker:innen. (16.04.2024 13:49)
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Torsten Siever: Die Aussage, E-Menschen seien schon Elektriker:innen, ist grob falsch. E-Mensch ist beim DWDS-Korpus nur einmal belegt: https://www.dwds.de/r/?corpus=dtaxl&;q=E-Mensch – und das im Jahr 1850!; dabei dürfte es sich kaum um einen Elektriker gehandelt haben. Ferner wäre selbst das kein Ausschlusskriterium: Es gibt etwa das U-Eisen, die U-Untersuchung und das U-Boot – nichts davon hat etwas miteinander zu tun. Und zum Dritten: Erzieher ist eine Berufsbezeichnung, als Erziehungsmensch kann sich jede/r bezeichnen! In der Stellenanzeige wird sicherlich kein Erziehungsmensch gesucht … (16.04.2024 14:33)
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N. N.: Man hat also im Jahr 1850 schon gegendert und zwar geschlechtsneutral mit -mensch als Anhang. Warum sollten die E-Menschen des 19. Jahrhunderts denn keine Elektriker gewesen sein? "Erziehungsmensch mit pädagogischem Hochschulabschluss" wird in Stellenanzeigen gesucht. (16.04.2024 23:48)
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Torsten Siever: Sie sollten lesen, was da steht: EIN Beleg in 230 Jahren, bei dem es letztlich egal ist, ob damit ein Elektriker oder Ergotherapeut gemeint ist. Und für »Erziehungsmensch mit pädagogischem Hochschulabschluss« gibt es null Treffer, weil Sie ein Wort (zumindest juristisch) nicht beliebig durch ein anderes austauschen können. Empfohlene Lektüre: Peter Bichsel, »Ein Tisch ist ein Tisch«! (17.04.2024 07:47)
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