Genderwörterbuch: Leiharbeitnehmer / Leiharbeitnehmerin

Sie möchten das Wort »Leiharbeitnehmer« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.

Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):

SingularPlural
NomLeih­arbeitnehmerLeih­arbeitnehmer
GenLeih­arbeitnehmersLeih­arbeitnehmer
DatLeih­arbeitnehmerLeih­arbeitnehmern
AkkLeih­arbeitnehmerLeih­arbeitnehmer
SingularPlural
NomLeih­arbeitnehmerinLeih­arbeitnehmerinnen
GenLeih­arbeitnehmerinLeih­arbeitnehmerinnen
DatLeih­arbeitnehmerinLeih­arbeitnehmerinnen
AkkLeih­arbeitnehmerinLeih­arbeitnehmerinnen


Informationen zur Wortbildung (vereinfacht):

{Leih} + {Arbeit} + {Nehmer}

Geschlecht berücksichtigende (»gendergerechte«) Bezeichnungen:

Paarform:
👤 die Leiharbeitnehmerin bzw. der -arbeitnehmer (Nom.), der Leiharbeitnehmerin bzw. des -arbeitnehmers (Gen.);
👥 die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer (Nom.), den Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern (Dat.)

Schrägstrichschreibung:
👤 der/die Leiharbeitnehmer/-in (Nom.), *des/der Leiharbeitnehmers/-in (Gen.)
👥 die Leiharbeitnehmer/-innen (Nom.), *den Leiharbeitnehmern/-innen (Dat.)

Klammerform:
👤 der/die Leiharbeitnehmer(in) (Nom.), *des/der Leiharbeitnehmers(in) (Gen.)
👥 die Leiharbeitnehmer(innen) (Nom.), den Leiharbeitnehmer(inne)n (Dat.)

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:

Partizipialform:
👤 der/die Leiharbeitnehmende (Nom.), des/der Leiharbeitnehmenden (Gen.), den/die Leiharbeitnehmende(n) (Akk.);
👥 Leiharbeitnehmende (Nom., stark), die Leiharbeitnehmenden (Nom., schwach), den Leiharbeitnehmenden (Dat.)

Kurzbezeichnungen (nicht amtlich):

Binnenmajuskel:
👤 der/die LeiharbeitnehmerIn (Nom.), *des/der LeiharbeitnehmersIn bzw. *LeiharbeitnehmerIn (Gen.);
👥 die LeiharbeitnehmerInnen (Nom.), *den LeiharbeitnehmernInnen bzw. *LeiharbeitnehmerInnen (Dat.)

Gendersternchen / Genderstar (nicht binär):
👤 der*die Leiharbeitnehmer*in (Nom.), *des*der Leiharbeitnehmers*in bzw. *Leiharbeitnehmer*in (Gen.);
👥 die Leiharbeitnehmer*innen (Nom.), *den Leiharbeitnehmern*innen bzw. *Leiharbeitnehmer*innen (Dat.)

Genderdoppelpunkt (nicht binär):
👤 der:die Leiharbeitnehmer:in (Nom.), *des:der Leiharbeitnehmers:in bzw. *Leiharbeitnehmer:in (Gen.);
👥 die Leiharbeitnehmer:innen (Nom.), *den Leiharbeitnehmern:innen bzw. *Leiharbeitnehmer:innen (Dat.)

Gendergap (nicht binär):
👤 der_die Leiharbeitnehmer_in (Nom.), *des_der Leiharbeitnehmers_in bzw. *Leiharbeitnehmer_in (Gen.);
👥 die Leiharbeitnehmer_innen (Nom.), *den Leiharbeitnehmern_innen bzw. *Leiharbeitnehmer_innen (Dat.)

Ausweichmöglichkeiten:

Ersatzformen (auf Basis bezogen) (nicht für Rechtstexte):
Leiharbeitnehmende; Angestellte; Beschäftigte; Lohnabhängige; Bedienstete; Arbeitnehmerschaft

Umschreibungen (auf Basis bezogen) (nicht für Rechtstexte):
für X arbeitende Person

Beispielsätze (auf Basis bezogen):

Besser nicht: Sie sind Zeitarbeitnehmer.

Besser so: Sie arbeiten temporär für X./Sie hangeln sich von Job zu Job.

Weitere Wörter zu dieser Basis:

Durchschnittsarbeitnehmer, EU-Arbeitnehmer, Ex-Arbeitnehmer, Jungarbeitnehmer, Metallarbeitnehmer, Nichtarbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, Senior-Arbeitnehmer, Teilzeitarbeitnehmer, Ü-50-Arbeitnehmer, US-Arbeitnehmer, Vollzeitarbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Werkvertragsarbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer

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Statistische Angaben

Abgeschnitten haben die geschlechtergerechten Varianten in Bezug auf ihre Grammatikalität wie folgt (bezogen auf alle Kasus und Numeri):

Reali­sie­rungs­formBeispielReali­sie­rungs­grad
Paarformdie Leiharbeitnehmerin bzw. der -arbeitnehmer
Schrägstrich­formder/die Leiharbeitnehmer/-in
Klammer­formder/die Leiharbeitnehmer(in)
Partizipial­formder/die Leiharbeitnehmende
Kurzformender*die Leiharbeitnehmer*in
 grammatisch falsch oder generisches Femininum (Ärzt*innen), bei Kurzformen von Dritten als korrekt postuliert

Diskussion


N. N.: Was bedeutet "nicht amtlich"? (17.05.2022 16:46)

Torsten Siever: »Nicht amtlich« bedeutet, dass die zuständige Stelle, der »Rat für deutsche Rechtschreibung«, diese Schreibung nicht zulässt. Formen wie Lehrer*in sind formal falsch, dürfen also etwa von Schulen oder Universitäten nicht gefordert werden. S. hierzu die deutliche Klarstellung des Rates: https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/ Für Dokumente von Verwaltungen sollte diese Schreibung also eigentlich nicht angewendet werden. (18.05.2022 08:56)
antworten

N. N.: Echt jetzt? An meiner Uni gibt es einen Punkt Notenabzug, wenn wir nicht mit * gendern!? (19.05.2022 18:35)
antworten

Torsten Siever: Universitäten haben Freiheit in Forschung und Lehre. Das bedeutet aber nicht, dass sie eine spezifische Form des Genderns einfordern können, wenn sich diese nicht durchgesetzt hat und (in dieser Folge) vom Rechtschreibrat zugelassen ist. Die Leistung abzuwerten aufgrund vieler Fehler ist möglich und z. T. auch sinnvoll. Eine Abwertung aufgrund der korrekten Anwendung der verbindlichen deutschen Orthografie ist aber selbstverständlich unzulässig und sicher juristisch anfechtbar (wie gesagt: solange der Stern o. Ä. nicht offiziell zugelassen worden ist). Und selbst dann sollte es die Freiheit zu geben, zu gendern, wie es zulässig ist (also etwa auch über Doppelformen). (20.05.2022 09:27)
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