Genderwörterbuch: Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Sie möchten das Wort »Arbeitgeber« geschickt und korrekt gendern? In diesem Wörterbucheintrag des Genderwörterbuchs finden Sie sämtliche möglichen Formen, Informationen zur Grammatikalität, mögliche alternative Formulierungen und Beispielsätze. Hilfe zu dieser Seite erhalten Sie hier.
Flexionsparadigmen (männl./generische und weibl./movierte Form):
♂ | Singular | Plural |
Nom | Arbeitgeber | Arbeitgeber |
Gen | Arbeitgebers | Arbeitgeber |
Dat | Arbeitgeber | Arbeitgebern |
Akk | Arbeitgeber | Arbeitgeber |
♀ | Singular | Plural |
Nom | Arbeitgeberin | Arbeitgeberinnen |
Gen | Arbeitgeberin | Arbeitgeberinnen |
Dat | Arbeitgeberin | Arbeitgeberinnen |
Akk | Arbeitgeberin | Arbeitgeberinnen |
Geschlecht berücksichtigende (»gendergerechte«) Bezeichnungen:
Paarform:
👤 die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber (Nom.), der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (Gen.);
👥 die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Nom.), den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (Dat.)
Schrägstrichschreibung:
👤 der/die Arbeitgeber/-in (Nom.), *des/der Arbeitgebers/-in (Gen.)
👥 die Arbeitgeber/-innen (Nom.), *den Arbeitgebern/-innen (Dat.)
Klammerform:
👤 der/die Arbeitgeber(in) (Nom.), *des/der Arbeitgebers(in) (Gen.)
👥 die Arbeitgeber(innen) (Nom.), den Arbeitgeber(inne)n (Dat.)
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:
Partizipialform:
👤 der/die Arbeitgebende (Nom.), des/der Arbeitgebenden (Gen.), den/die Arbeitgebende(n) (Akk.);
👥 Arbeitgebende (Nom., stark), die Arbeitgebenden (Nom., schwach), den Arbeitgebenden (Dat.)
Kurzbezeichnungen (nicht amtlich):
Binnenmajuskel:
👤 der/die ArbeitgeberIn (Nom.), *des/der ArbeitgebersIn bzw. *ArbeitgeberIn (Gen.);
👥 die ArbeitgeberInnen (Nom.), *den ArbeitgebernInnen bzw. *ArbeitgeberInnen (Dat.)
Gendersternchen / Genderstar (nicht binär):
👤 der*die Arbeitgeber*in (Nom.), *des*der Arbeitgebers*in bzw. *Arbeitgeber*in (Gen.);
👥 die Arbeitgeber*innen (Nom.), *den Arbeitgebern*innen bzw. *Arbeitgeber*innen (Dat.)
Genderdoppelpunkt (nicht binär):
👤 der:die Arbeitgeber:in (Nom.), *des:der Arbeitgebers:in bzw. *Arbeitgeber:in (Gen.);
👥 die Arbeitgeber:innen (Nom.), *den Arbeitgebern:innen bzw. *Arbeitgeber:innen (Dat.)
Gendergap (nicht binär):
👤 der_die Arbeitgeber_in (Nom.), *des_der Arbeitgebers_in bzw. *Arbeitgeber_in (Gen.);
👥 die Arbeitgeber_innen (Nom.), *den Arbeitgebern_innen bzw. *Arbeitgeber_innen (Dat.)
Ausweichmöglichkeiten:
Ersatzformen (nicht für Rechtstexte):
Arbeitgebende,
Umschreibungen (nicht für Rechtstexte):
Unternehmen, das Arbeitnehmende beschäftigt
Beispielsätze:
Besser nicht: Mein Arbeitgeber ist die Alles-Versicherung.
Besser so: Ich arbeite bei der Alles-Versicherung. / Meine Arbeitgeberin ist die Alles-Versicherung.
Weitere Wörter zu dieser Basis:
Elektroarbeitgeber, Ex-Arbeitgeber, Großarbeitgeber, Hauptarbeitgeber, Industrie-Arbeitgeber, IT-Arbeitgeber, Lieblingsarbeitgeber, Minijob-Arbeitgeber, Noch-Arbeitgeber, Scheinarbeitgeber, Schwarzarbeitgeber, Teilzeit-Arbeitgeber, TOP-Arbeitgeber, Traumarbeitgeber, Vorzeige-Arbeitgeber, Wunscharbeitgeber, Zeitarbeitgeber
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Statistische Angaben
Abgeschnitten haben die geschlechtergerechten Varianten in Bezug auf ihre Grammatikalität wie folgt (bezogen auf alle Kasus und Numeri):
Realisierungsform | Beispiel | Realisierungsgrad |
---|
Paarform | die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber | |
Schrägstrichform | der/die Arbeitgeber/-in | |
Klammerform | der/die Arbeitgeber(in) | |
Partizipialform | der/die Arbeitgebende | |
Kurzformen | der*die Arbeitgeber*in | |
grammatisch falsch oder generisches Femininum (Ärzt*innen), bei Kurzformen von Dritten als korrekt postuliert |
Diskussion
N. N.: Wie kann ich Vertreter:innen (=Person(e n) der Arbeitgeberin (= Unternehmen) korrekt i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes ("der Arbeitgeber") und vor allem knapp bezeichnen? "Arbeitgebervetretung" ist schon mit anderem Sinn belegt (= Verband). (22.07.2022 12:43)
Torsten Siever: Das entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ohne Jurist zu sein: Im Regelfall sollten die in den Gesetzestexten gebrauchten Termini verwendet werden, um Klarheit zu schaffen, insbesondere dann, wenn es juristisch relevante Texte sind. Wenn nicht, wäre Arbeitgebervetretung das passende Wort. Wenn das auf den Verband referiert, ist das Wort m. E. unbedacht gewählt, weil es nicht eindeutig ist und eher auf Ps. im Unternehmen interpretiert werden dürfte. Wenn Sie eine Alternative suchen, könnten Sie Unternehmerrepräsentanz verwenden (›geschäftliche Vertretung‹). Oder mit Arbeitgebervetretung (Verband) und Arbeitgebervetretung (Unternehmen) arbeiten. (23.07.2022 12:05)
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N. N.: Arbeitgebender und Vertretender wären Möglichkeiten. (06.04.2023 15:21)
Torsten Siever: Danke. Die Partizipialform Arbeitgebende ist schon aufgeführt, Vertretende scheint mir zu allgemein und ist komplexer als Vertretung (aber möglich, richtig). (11.04.2023 10:17)
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Torsten Siever: Danke. Die Partizipialform Arbeitgebende ist schon aufgeführt, Vertretende scheint mir zu allgemein und ist komplexer als Vertretung (aber möglich, richtig). (11.04.2023 10:17)
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N. N.: In einer Nachricht hieß es, die Gewerkschaft habe mit den Arbeitgeber*innen verhandelt. Das sind doch aber eh alles große Firmen und keine Einzelpersonen. Macht da das Gendern Sinn? (06.05.2024 01:13)
Torsten Siever: In diesem Fall nicht wirklich. Womöglich werden dahinter CEOs etc. gesehen oder es handelt sich um Hyperkorrektheit, was nicht selten ist (vgl. gemäß des Sprechers statt Dativ). (06.05.2024 09:08)
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