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Torsten Siever: Das entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ohne Jurist zu sein: Im Regelfall sollten die in den Gesetzestexten gebrauchten Termini verwendet werden, um Klarheit zu schaffen, insbesondere dann, wenn es juristisch relevante Texte sind. Wenn nicht, wäre Arbeitgebervetretung das passende Wort. Wenn das auf den Verband referiert, ist das Wort m. E. unbedacht gewählt, weil es nicht eindeutig ist und eher auf Ps. im Unternehmen interpretiert werden dürfte. Wenn Sie eine Alternative suchen, könnten Sie Unternehmerrepräsentanz verwenden (›geschäftliche Vertretung‹). Oder mit Arbeitgebervetretung (Verband) und Arbeitgebervetretung (Unternehmen) arbeiten. (23.07.2022 12:05)
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N. N. zum Suchwort »arbeitgeber«: Wie kann ich Vertreter:innen (=Person(e n) der Arbeitgeberin (= Unternehmen) korrekt i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes ("der Arbeitgeber") und vor allem knapp bezeichnen? "Arbeitgebervetretung" ist schon mit anderem Sinn belegt (= Verband). (22.07.2022 12:43)
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Torsten Siever: Das entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ohne Jurist zu sein: Im Regelfall sollten die in den Gesetzestexten gebrauchten Termini verwendet werden, um Klarheit zu schaffen, insbesondere dann, wenn es juristisch relevante Texte sind. Wenn nicht, wäre Arbeitgebervetretung das passende Wort. Wenn das auf den Verband referiert, ist das Wort m. E. unbedacht gewählt, weil es nicht eindeutig ist und eher auf Ps. im Unternehmen interpretiert werden dürfte. Wenn Sie eine Alternative suchen, könnten Sie Unternehmerrepräsentanz verwenden (›geschäftliche Vertretung‹). Oder mit Arbeitgebervetretung (Verband) und Arbeitgebervetretung (Unternehmen) arbeiten. (23.07.2022 12:05)
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