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Torsten Siever: Universitäten haben Freiheit in Forschung und Lehre. Das bedeutet aber nicht, dass sie eine spezifische Form des Genderns einfordern können, wenn sich diese nicht durchgesetzt hat und (in dieser Folge) vom Rechtschreibrat zugelassen ist. Die Leistung abzuwerten aufgrund vieler Fehler ist möglich und z. T. auch sinnvoll. Eine Abwertung aufgrund der korrekten Anwendung der verbindlichen deutschen Orthografie ist aber selbstverständlich unzulässig und sicher juristisch anfechtbar (wie gesagt: solange der Stern o. Ä. nicht offiziell zugelassen worden ist). Und selbst dann sollte es die Freiheit zu geben, zu gendern, wie es zulässig ist (also etwa auch über Doppelformen). (20.05.2022 09:27)
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