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N. N.: Besser nicht, das könnte als Beihilfe zum Gendern gewertet werden und ist genauso strafbar wie versuchtes Gendern. (18.04.2024 18:56)
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N. N.: Darf ich denn einen mit Sonderzeichen gegenderten Text in Bayern lesen, wenn er in einem anderen Bundesland gegendert bzw. verfasst wurde? (18.04.2024 15:45)
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N. N.: Besser nicht, das könnte als Beihilfe zum Gendern gewertet werden und ist genauso strafbar wie versuchtes Gendern. (18.04.2024 18:56)
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