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Torsten Siever: 1. Nur wenn sie ein Pronomen angeben können, mit dem sie angesprochen werden möchten. 2. Man sollte sich nur dann zu einem Thema äußern, wenn man sich ein wenig damit befasst hat: Verboten sind in Bayern lediglich Gender-Kurzformen mit Sonderzeichen wie * und : (gemäß dem Rat für deutsche Rechtschreibung, der das amtliche Regelwerk herausgibt). Ausdrücklich nicht verboten sind Paarformen wie Lehrer/Lehrerin, neutrale Formen wie Lehrkraft/Lehrende etc. Diese sind auch rechtschreibkonform. (18.04.2024 13:14)antworten
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