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Torsten Siever: Was gelernt, vielen Dank! Dann behaken sich hier zwei fachsprachliche Verwendungsweisen, wobei das HebG natürlich über dem KLDB steht (mit 2010 dann wohl älter). Etymologisch/semantisch ist das jedenfalls zweifelhaft; vermutlich der fehlenden Variante geschuldet ("Hebammer" ist wenig realistisch). Der Gesetzgeber wird hier sicher noch einmal nacharbeiten; jedenfalls passt "Berufsangehörige" nicht zu "Hebamme". Den Eintrag habe ich aber wieder als genderneutral gekennzeichnet. (18.06.2021 17:59)
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