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Torsten Siever: Das stimmt natürlich nicht. Das Wort setzt sich aus Hebe+Amme zusammen und Amme ist nicht nur im Dt. die ›Mutter‹: griech. ámmia ›Mutter‹, span. ama etc. Zudem ist Hebamme eine geschützte Berufbezeichnung; das männl. Pendant lautet amtlich »Entbindungspfleger« (Klassifikation der Berufe 2010, Bd. 1, S. 284). Ist nun präzisiert. Aufnehmen wollen wir dies hier aber nicht als gegengeschl. Variante (zu weit weg). (18.06.2021 13:12)
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N. N.: Das stimmt natürlich auch nicht. Das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) welches erst in den lezten Jahren verabschiedet wurde sieht in § 3 Berufsbezeichnung vor, dass es den Begriff Entbindungspfleger nicht gibt:
"(1) Den Hebammenberuf darf nur ausüben, wer die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen darf.
(2) Die Berufsbezeichnung „Hebamme“ gilt für alle Berufsangehörigen."
Also wird jede männliche Hebamme auch die Berufsbezeichnung Hebamme tragen und der Post von Kollegen N.N. ist richtig. (18.06.2021 14:04)
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Torsten Siever: Was gelernt, vielen Dank! Dann behaken sich hier zwei fachsprachliche Verwendungsweisen, wobei das HebG natürlich über dem KLDB steht (mit 2010 dann wohl älter). Etymologisch/semantisch ist das jedenfalls zweifelhaft; vermutlich der fehlenden Variante geschuldet ("Hebammer" ist wenig realistisch). Der Gesetzgeber wird hier sicher noch einmal nacharbeiten; jedenfalls passt "Berufsangehörige" nicht zu "Hebamme". Den Eintrag habe ich aber wieder als genderneutral gekennzeichnet. (18.06.2021 17:59)
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N. N. zum Suchwort »hebamme«: Hebamme ist auch eine männliche Bezeichnung. (18.06.2021 12:30)
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Torsten Siever: Das stimmt natürlich nicht. Das Wort setzt sich aus Hebe+Amme zusammen und Amme ist nicht nur im Dt. die ›Mutter‹: griech. ámmia ›Mutter‹, span. ama etc. Zudem ist Hebamme eine geschützte Berufbezeichnung; das männl. Pendant lautet amtlich »Entbindungspfleger« (Klassifikation der Berufe 2010, Bd. 1, S. 284). Ist nun präzisiert. Aufnehmen wollen wir dies hier aber nicht als gegengeschl. Variante (zu weit weg). (18.06.2021 13:12)
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N. N.: Das stimmt natürlich auch nicht. Das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) welches erst in den lezten Jahren verabschiedet wurde sieht in § 3 Berufsbezeichnung vor, dass es den Begriff Entbindungspfleger nicht gibt:
"(1) Den Hebammenberuf darf nur ausüben, wer die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen darf.
(2) Die Berufsbezeichnung „Hebamme“ gilt für alle Berufsangehörigen."
Also wird jede männliche Hebamme auch die Berufsbezeichnung Hebamme tragen und der Post von Kollegen N.N. ist richtig. (18.06.2021 14:04)
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Torsten Siever: Was gelernt, vielen Dank! Dann behaken sich hier zwei fachsprachliche Verwendungsweisen, wobei das HebG natürlich über dem KLDB steht (mit 2010 dann wohl älter). Etymologisch/semantisch ist das jedenfalls zweifelhaft; vermutlich der fehlenden Variante geschuldet ("Hebammer" ist wenig realistisch). Der Gesetzgeber wird hier sicher noch einmal nacharbeiten; jedenfalls passt "Berufsangehörige" nicht zu "Hebamme". Den Eintrag habe ich aber wieder als genderneutral gekennzeichnet. (18.06.2021 17:59)
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