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Torsten Siever: In der Wikipedia steht »… natürliche Personen als Emittenten nicht ausdrücklich ausschließt …«, aber offensichtlich ist dies in der Praxis nicht üblich. Ich war davon ausgegangen, dass auch natürliche Personen emittieren können – ist entsprechend geändert. VIelen Dank für den Hinweis! (08.03.2023 14:50)
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N. N. zum Suchwort »emittent«: Also Entschuldigung, aber den gesamten Eintrag halte ich sprachlich und inhaltlich für falsch. Ein Emittent von Wertpapieren ist immer eine juristische Person, nie eine natürliche Person. Insofern kann es hier gar keine geschlechtsspezifische Unterscheidung geben. Die Organisation, die Firma, der Geschäftsbetrieb würde doch auch keiner gendern. Genauso falsch ist der/die Emittierende, weil auch das völlig geschlechtsneutral sein muss. Die emittierende juristische Person ist weder männlich noch weiblich, weil keine natürliche Person. Und im Beispiel ist es noch schlimmer: Ausgebende von Wertpapieren sind etwas ganz anderes als Emittenten von Wertpapieren! (08.03.2023 13:17)
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Torsten Siever: In der Wikipedia steht »… natürliche Personen als Emittenten nicht ausdrücklich ausschließt …«, aber offensichtlich ist dies in der Praxis nicht üblich. Ich war davon ausgegangen, dass auch natürliche Personen emittieren können – ist entsprechend geändert. VIelen Dank für den Hinweis! (08.03.2023 14:50)
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