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Torsten Siever: Eine rechtssichere Auskunft kann ich Ihnen nicht geben. Relevant ist aber der Kontext, d. h. die Form, wie diese Personen im üblichen Rahmen bezeichnet werden. Wenn Beamte (was ich annehme), dann sollte auch Beamtenverhältnis verwendet werden; wenn als Paarform, kann auch hier die Paarform verwendet werden. Allerdings ist strittig, ob Erstbestandteile in solchen komplexen Wortbildungen gegendert werden sollten. (17.01.2023 15:01)
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