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Torsten Siever: Wir empfehlen, die Erstbestandteile in Komposita (Wortbildungen) nicht zu gendern. Wenn Sie gendern, sollten Sie eher Meister(innen)brief verwenden im Sinne von ›Dokument, das Meisterinnen und Meister bezeugt‹ – zumindest erscheint mir Meisterinbrief fragwürdig (vgl. *Buchschrank/Bücherschrank). Entscheidend wäre für mich vor allem die Rechtslage: Ist das Wort nicht rechtlich geschützt und wäre eine (wie auch immer) gegenderte Alternative rechtlich äquivalent? Dies sollten Sie vor Verwendung prüfen. Nicht, dass das Zeugnis irgendwo nicht anerkannt wird. (10.01.2023 13:56)antworten
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