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N. N. zum Suchwort »absolvent«: Partizipial­form: nicht bedeutungsgleich Beispiel Hochschulabsolvent: Absolvent: hat die universitäre Ausbildung absolviert. Die Tätigkeit ist abgeschlossen. Abolvierender: die Tätigkeit (universitäre Ausbildung) ist noch nicht abgeschlossen. Der Absolvierende befindet sich auf dem Weg zum Hochschulabschluß. Wenn er das Examen besteht, ist er am Ende ein Absolvent, das heißt er hat die Ausbildung erfolgreich absolviert. Wenn das Examen nicht bestanden wird, dann hat er zwar die Ausbildung absolviert, wird aber dadurch nicht zum Absolventen, da zum Absolvieren auch das Bestehen der Prüfung gehört. (02.07.2022 15:02)
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