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N. N.: Auch, aber es gibt auch weitere Urteile. So hat z.B. das OLG Naumburg dem ideologischen, ungefragten Überstülpen des Genderwahns auf Dritte eine glasklare Absage erteilt. Eine Ausnahme kann lediglich dann akzeptiert werden, wenn alle Beteiligten auf diesen sinnlosen, sektenähnlichen Kram bestehen. Sie sehen also, dass -vernünftig betrachtet- das Gendern noch immer nur ein ideologischer Zwang einiger, weniger Besessener ist. Wie bereits beschrieben: es macht die Welt nicht im Ansatz besser. Aber: ich bin auch nicht perfekt ;-) (31.07.2025 07:49)
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Torsten Siever: Ein bisschen Kontext wäre hilfreich. Sie beziehen sich vermutlich auf die kürzliche Entscheidung des OLG Düsseldorf, dass im Handelsregister „Geschäftsführer" nicht durch „Geschäftsführung" ersetzt werden muss. (30.07.2025 14:47)
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N. N.: Oweia, schon wieder ein OLG, welches der Genderei die rote Karte zeigt; scheint, als würde die Vernunft mehr und mehr sichtbar..... (30.07.2025 14:35)
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